Die private Unfall­ver­si­che­rung

Die private Unfall­ver­si­che­rung ist zur Stelle, wenn Sie durch ein PLÖTZLICH von AUSSEN und UNMITTELBAR auf den KÖRPER einwirkendes EREIGNIS verletzt werden. PAUKE, leicht zu merken. Sie werden durch Einmalzahlung oder durch eine Rente entschädigt, sollten Sie einen dauernden Körperschaden zurückbehalten. Wichtig ist, wenn Sie gleich nach Ihrer Unfall­ver­si­che­rung suchen, schließen Sie unbedingt eine Todesfallsumme mit ein! Jetzt werden Sie vermutlich sagen: " Todesfallsumme - ich habe doch eine Lebensversicherung?" Das stimmt aber hier lohnt der Blick. Wenn Sie einen Unfall erlitten haben dann zahlt der Versicherer frühestens nach Ablauf eines Jahres die Invaliditätsleistung. Können Sie sich vorstellen, dass Sie in einem solchen Fall auch schon früher Geld benötigen? Dann sollten Sie unbedingt einen Todesfallsumme mitver­sichern, denn dann zahlt Ihnen der Versicherer bis zur Höhe dieser Summe einen Vorschuss auf die zu erwartende Invaliditätsleistung. Hätten Sie´s gewusst?

Eine günstige Unfall­ver­si­che­rung zu finden ist übrigens gar nicht schwer. Nutzen Sie dafür doch einfach unseren kostenlosen und unabhängigen Versicherungsvergleich. Damit können Sie die Leistungen und Tarife der Versicherungen ver­gleichen und wenn Sie mögen auch gleich online abschließen.


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Unfall­ver­si­che­rung

Unfallversicherung

Private Unfall­ver­si­che­rung und Berufs­unfähig­keitsverssicherung

Neben der Unfall­ver­si­che­rung schützt auch eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung vor den finanziellen Folgen bleibender körperlicher Schäden.

Unterschiedliche Leistungen

Beide Versicherungen decken aber unterschiedliche Risiken ab: Die private Unfall­ver­si­che­rung greift schon bei sehr niedrigem Invaliditätsgrad. Sie hilft, die Folgekosten des Unfalls zu tragen und entschädigt für die mit der Invalidität verbundenen finanziellen Verluste.

Nur etwa zehn Prozent aller Fälle dauernder Berufs­unfähig­keit sind allerdings auf Unfälle zurückzuführen. Die Berufs­unfähig­keitsversicherung zahlt deshalb auch bei andauernden Erkrankungen, die nicht durch einen Unfall verursacht sind - allerdings nur, wenn Sie krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, Ihren Beruf auszuüben. Viele Berufe können aber durchaus noch mit einer bleibenden gesundheitlichen Einschränkung ausgeübt werden.


Weniger strenge Gesundheitsprüfung

Vor Abschluss einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung wird immer eine umfassende Gesundheitsprüfung notwendig. Wenn Sie bereits Vorerkrankungen mitbringen oder in einem Beruf mit hohem Gesundheitsrisiko arbeiten, müssen Sie in der Berufs­unfähig­keitsversicherung mit überdurchschnittlichen Beiträgen oder gar einer Ablehnung durch den Versicherer rechnen.

Vor Abschluss einer Unfall­ver­si­che­rung wird dagegen kein oder nur ein weniger strenger Gesundheitscheck erforderlich.

Private Unfall­ver­si­che­rung

Mit der Unfall­ver­si­che­rung können Sie das finanzielle Risiko eines Unfalles absichern. Jedes Jahr verunglücken 6 Millionen Menschen, dies bedeutet alle fünf Sekunden einer.

Durch die Unfall­ver­si­che­rung soll das Invaliditätsrisiko abgesichert werden. Auch Verletzungen nach erhöhter Kraftanstrengung sind Unfälle. So kann ein Kreuzbandriss die Bewegungsfreiheit dauerhaft einschränken, was zur Invalidität führt. Das kann beim Freizeitsport wie Fußball, Squash oder Tennis schnell vorkommen.

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