Die Haft­pflichtversicherung

Die Haft­pflichtversicherung, insbesondere die private Haft­pflichtversicherung ist in Deutschland keine Pflichtversicherung. Laut BGB haftet jedoch jeder der einem Dritten einen Schaden zufügt mit seinem gesamten jetzigen und künftigen Vermögen für die nächsten 30 Jahre. Wollen Sie das? Natürlich nicht! Aus diesem Grund ist es sehr sinnvoll eine Haft­pflichtversicherung abzuschließen. Leider habe noch nicht alle Bundesbürger die Wichtigkeit einer Haft­pflichtversicherung für sich erkannt, sodass ca. 33% aller Haushalte unversichert sind. Was wenn Sie von so einer unversicherten Person geschädigt werden? Was wenn diese Person auch ansonsten pleite ist? Hier bieten einige Versicherer Abhilfe mit Ihren Produkten an. Wenn Sie gleich den Vergleich durchführen, setzten Sie einfach in der Eingabemaske den Haken bei "Ausfalldeckung". Diese Ausfalldeckung sorgt dafür, dass Sie auch dann Geld bekommen, wenn bei dem der Ihnen den Schaden zugefügt hat nichts zu holen ist (Bedingungen der Anbieter beachten). Nutzen Sie den kostenlosen Versicherungsvergleich und lassen Sie sich überraschen, wie günstig die Haft­pflichtversicherung sein kann. 


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Eltern brauchen die Haft­pflicht besonders

Eltern brauchen die Haftpflicht besonders

Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene – öfter mal geht deshalb beim Ballspiel eine Scheibe zu Bruch, bei wilden Fahrradjagden in der Spielstraße gibt es nicht selten Kratzer und Dellen an geparkten Autos. Eltern sind gesetzlich zur Aufsicht über ihre Kinder verpflichtet. Das kann im Ernstfall teuer werden. Nach § 832 des Bürgerlichen Gesetzbuchs haften Eltern für ihre Kinder – es sei denn sie weisen nach, dass sie ihrer Aufsichtspflicht genügt haben. Ob die Eltern aufmerksam genug waren haben, hängt vom Einzelfall ab: Von den konkreten Schadenumständen, vom Alter des Kindes und auch von seinem früheren Verhalten in ähnlichen Situationen. Wirft der ansonsten folgsame vierjährige Christopher beim Spaziergang plötzlich einen Stein auf ein Auto, obwohl seine Mutter ihn nachweislich an der Hand geführt hat, ist die Aufsichtspflicht erfüllt, der geschädigte Fahrzeugbesitzer kann keinen Schadenersatz verlangen. Anders ist die Lage, wenn die sechsjährige Lara zeitweise von den Eltern in der Mietwohnung alleingelassen wird und mit herumliegenden Streichhölzern ein Feuer entfacht. In diesem Fall wird die Aufsichtspflicht klar verletzt, der Vermieter kann von Laras Eltern den Ersatz des entstandenen Gebäudeschadens verlangen. Auf der sicheren Seite sind Eltern mit einer privaten Haft­pflichtversicherung. Kinder sind in aller Regel ohne Mehrbeitrag mitversichert, die Haft­pflicht kommt für alle fahrlässig verursachten Schäden bis zur Höhe der im Vertrag vereinbarten Deckungs­summe auf. Eltern sollten unbedingt ihren Versicherungsvertrag prüfen. Enthält er ausnahmsweise keine Klausel über die Mitversicherung der Kinder, am besten umgehend mit dem Versicherer in Verbindung setzen und die Kinder ausdrücklich in den Vertrag aufnehmen.


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Viele Hausbesitzer brauchen Gewässerschaden-Haft­pflicht

Viele Hausbesitzer brauchen Gewässerschaden-Haftpflicht

Wenn der Winter kommt, haben Hausbesitzer ihre Heizöltanks hoffentlich gut gefüllt. Wer mit Öl heizt, trägt allerdings ein Risiko: Wenn Heizöl unkontrolliert aus schadhaften Tanks mit einem Fassungsvermögen von oft mehreren tausend Litern sickert, können Umweltschäden in großer Höhe entstehen. Das gilt für Öltanks innerhalb des Hauses genauso wie für Tanks, die außerhalb des Gebäudes im Erdreich eingelassen sind. Trotz aller regelmäßigen Kontrollen ist kein Hausbesitzer vor solchen Schäden gefeit. Ist erst einmal Heizöl ausgelaufen, wird es richtig teuer. Wurde Erdreich und Grundwasser verseucht, sind aufwendige Schutz- und Entsorgungsmaßnahmen notwendig. Häufig ordnen Behörden das vollständige Ausbaggern des heizölbelasteten Erdreichs an, richten Gewässersperren ein und lassen Beobachtungsbrunnen bohren, um Grundwasserschäden zu verhindern. Das entsorgte Erdreich muss dann auf besonderen Deponien entseucht und endgelagert werden. Auf diese Weise können Schadenersatzforderungen von mehreren hunderttausend Euro entstehen. Die Kosten für all diese Maßnahmen werden dem Eigentümer des schadhaften Öltanks aufgebrummt – Selbst wenn er nachweisen kann, dass er seine Tanks in regelmäßigen Abständen überprüft, denn es gilt das Prinzip der Eigentümerhaftung. Für Hausbesitzer ist deshalb eine geeignete Versicherung unverzichtbar – am besten eine Gewässerschaden-Haft­pflichtversicherung mit ausreichender Versicherungssumme von mindestens einer Million Euro pauschal.


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